Kompetenzen
Wir bieten juristische Beratung u.a. in folgenden Rechtsbereichen

Sustainable Finance
Es ist unbestritten, dass das Thema Nachhaltigkeit aus der modernen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken ist. Wer als UnternehmerIn über eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie verfügt, profitiert nachhaltig. Wir unterstützen und beraten Sie zu allen relevanten Fragen rund um Nachhaltigkeit und Finanzen, u. a. zu: Green Loans oder Sustainability-linked Loans; Green Bonds und Green Finance; ESG-Scoring; Spezifizierung bei Auflage eines ESG-/Impact-Produkts et cetera.
Nachhaltige Konfliktlösung
Konflikte nachhaltig zu lösen bedeutet nicht lediglich das „Entknoten“ einer Problemsituation, sondern es bedeutet einer zukünftigen Knotenbildung vorzubeugen. Im Rahmen Ihrer Vertretung vor Gericht, entwickeln wir stets eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte beziehungsweise zur Abwehr von Ansprüchen. Nachhaltige Konfliktlösungen bedürfen dabei eines ganzheitlichen Blicks, der insbesondere die Konsequenzen und das Risiko einer nachteiligen gerichtlichen Entscheidung mitbedenkt. Unsere Kernkompetenzen umfassen ESG-Litigation; Banking Litigation; Corporate Litigation sowie Procurement Litigation.


Rund um Unternehmen
Juristische Fachkompetenz oder wirtschaftliches Verständnis? Als eine auf den/die Unternehmer:in ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei verbinden wir beides. Wir beraten unsere MandantInnen von der ersten Idee und ihrem Schutze bis zum Marktaustritt. Unternehmensgründungen, die rechtliche Umsetzung einer Geschäftsidee und die Beratung bei Beteiligungs- und Finanzierungsfragen in der Gründungs- wie auch der Expansionsphase stellen einige Beispiele unserer diesbezüglichen Beratungstätigkeit dar.
Agrarwirtschaft
Eine nachhaltige Agrarwirtschaft steht im Mittelpunkt der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum. Als Partner mit einem Fokus auf Nachhaltigkeits- wie auch Agrarrecht stehen wir in sämtlichen Rechtsfragen rund um die Agrarwirtschaft an Ihrer Seite. Mit unseren Lösungen halten wir LandwirtInnen den Rücken frei und ermöglichen diesen die volle Konzentration auf ihre Arbeit.


Immobilienwirtschaft
Sie können sicher sein, dass Sie auf unseren Rat bei Ihrer Immobilientransaktion bauen können. Ein wesentlicher Kernbereich des Leistungsspektrums unserer Rechtsanwaltskanzlei ist die rechtliche Beratung bei Immobilienfinanzierungen (Erarbeitung und Verhandlung der Gesamtheit der Kreditvereinbarung und Sicherheitendokument- ation) sowie die Durchführung von Transaktionen. Ebenso beraten wir selbstverständlich zu allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
CEE-Fokus: Ungarn
Beste Verbindungen nach Ungarn: Da wir nicht nur ungarisch sprechen, sondern die ungarische Denkweise verstehen, stehen wir ungarischen Unternehmen in sämtlichen Rechtsfragen als Vertrauensanwälte und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgrund unseres weitreichenden Netzwerkes beraten wir ebenso österreichische Unternehmen bei jeglichen wirtschaftlichen Angelegenheiten in Ungarn.


Vergabewesen
Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung komplexer Beschaffungs-vorhaben ebenso wie Bieter bei der Abgabe von Angeboten. Weiters prüfen wir für Unternehmer Ausschreibungen sowie Auftraggeberentscheidungen (zB Aus-scheidensentscheidungen) und vertreten in Vergabenachprüfungsverfahren. Wir sind der Überzeugung, dass neben ordnungsgemäß durchgeführten Vergaben auch ein wachsamer Unternehmermarkt, der im Falle zweifelhafter Auftraggeberentscheidungen vergaberecht-lichen Rechtsschutz sucht für ein gesundes Vergabewesen notwendig ist.
Das Unternehmen in der Krise
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Krisensituationen Ihres Unternehmens. Sei das ein existenzbedrohender Ausfall eines Großkundens, der Restrukturierungs-maßnahmen notwendig macht oder die Insolvenz Ihres Unternehmens und die Frage nach entsprechend nachhaltiger Sanierung. Jedenfalls gilt: wir stehen an Ihrer Seite und agieren höchst zeitnah. Denn liegen die Insolvenzvoraussetzungen vor, sind bei sonstig etwaiger Haftung der Geschäftsführung/des Vorstands auch die entsprechenden insolvenzrechtlichen Maßnahmen zu setzen.
